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SERVICE
Bisher haben die Kreditinstitute eine Zinsabschlagssteuer von 30% der Einkünfte direkt an das Finanzamt abgeführt. Dieser Abschlag wurde bei der späteren Veranlagung mit der zu zahlenden Einkommenssteuer verrechnet.
Zinsen, die nach dem 01. Januar 2009 anfallen, müssen nach der neuen Abgeltungssteuer nicht mehr mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert werden, sondern - wie alle anderen Kapitaleinnahmen - pauschal mit 25% versteuert werden. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer kommen wie bisher dazu. Ein Spitzenverdiener mit Grenzsteuersatz von 42% bekommt so ca. 17% mehr aus den Zinseinkünften.
Die Gewinner der Abgeltunssteuer sind Zinssparer mit einem Grenzsteuersatz größer als 25%. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, den Sparer für die letzten Euro ihres Einkommens zahlen (nicht zu verwechseln mit dem durchschnittlichen Steuersatz im Einkommensteuerbescheid.
Verlierer sind Neu-Aktionäre und Fondskäufer ab 2009, Ratensparer mit Fondssparplänen und Zertifikateanleger. "Abgeltungssteueroptimierte" Anlagen sind daher heiß begehrt. Aber Vorsicht: Ein schlechtes Investment wird nicht dadurch besser, weil es hilft, Steuern zu sparen. Wenn die Rendite vor Steuern schon äußerst dürftig ist, sollte man genauer hinschauen. Wählen Sie Zinsprodukte mit Rentabilität und Steuernsparen gleichzeitig.
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