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Die Betriebsrente ist auf fünf Wegen durchführbar: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Überall ist mindestens eine steuerfreie Einzahlung bis zu 2.520 Euro jährlich möglich. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse können noch viel höhere Einzahlungen steuerfrei getätigt werden. Im Falle der Insolvenz ist bei Betriebsrenten vorgesorgt. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, welche Form zur Anwendung kommt. Er muss aber einen Anbieter heraussuchen, der günstige Konditionen bietet, andernfalls muss er über Nachteile umfassend aufklären, wenn er nicht schadensersatzpflichtig sein möchte. Um Enttäuschungen zu verhindern, sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über den Betriebsrat oder direkt an der Auswahl des Angebots beteiligen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat schon während der Planung informieren.
Preise und Leistungen der einzelnen Durchführungswege und welcher Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer passt, sollten Sie in einem persönlichen Gespräch mit Experten klären. Dazu genügt es in einem ersten Schritt, wenn Sie folgendes Formular ausfüllen.