Grundlagen betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer zahlen teilweise 20 Prozent Zusatzkosten für die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber genauso viel. Und im Alter fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, welche die Ruheständler dann alleine aufbringen müssen. Sparer mit geringem und mittlerem Einkommen sind im wesentlichen durch die Sozialabgaben belastet, da sie aufgrund der Einkommensgrenze nicht in eine private Krankenversicherung wechseln können. Denn nur privat Krankenversicherte zahlen weder jetzt noch zu Rentenbeginn Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrenten. 

 

Für viele ist die Betriebsrente dennoch ein richtiger Weg zu einer zusätzlichen Altersvorsorge. Lassen Sie Ihre individuellen Möglichkeiten durchleuchten und fordern Sie kostenfrei und unverbindlich ein Angebot an. Formular ausfüllen genügt!

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22 08.02.2012