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Zeitwertkonten als Interessante Ergänzung zur betrieblichen Altersversorgung
Mit Zeitwertkonten kann der Arbeinehmer über 2008 hinaus steuer- und sozialversicherungsfrei beim Arbeitgeber ansparen. Das Guthaben kann - im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung - bei Tod des Arbeitnehmers an jeden vererbt werden. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die Guthaben der Zeitwertkonten gegen Insolvenz zu abzusichern, z.B. in Form einer Bankbürgschaft, Verpfändungslösungen oder Treuhandmodellen. Die Beiträge zum Zeitwertkonto werden nachgelagert besteuert, d.h. erst in der Auszahlungsphase. Für die Sozialversicherung gilt das Gleiche: Erst in der Auszahlungsphase werden die Beiträge aus dem Zeitwertkonto zur Sozialversicherung fällig. Dadurch enstehen in der Ansparphase wertvolle Freiräume, die u.a. für andere Altersvorsorge-Intrumente genutzt werden sollten.
Wie Zeitwertkonten-Modelle in der Praxis einzuführen sind und welche arbeitsrechtlichen, steuerlichen und versicherungsrechtliche Anforderungen zu beachten sind, sollten Sie mit unseren Experten klären. Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot füllen Sie einfach folgendes Formular aus.