Um eine Doppelbesteuerung, wie im Beispiel hier zu sehen, zu vermeiden, gibt es zwischen Regierungen sogennate  Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).  Diese beinhalten Regelungen für die Besteuerung.

 

Diese DBA folgen zwar im Allgemeinen den gleichen Grundsätzen, unterscheiden sich aber im Detail. Das bedeutet, dass man für jedes Land, mit dem eione DBA geschlossen wurde, die Regelung über die Zuweisung des Betseuerungsrechtes gesondert prüfen muss. Mit einigen Ländern hat Deutschland allerdings keine DBA abgeschlossen. Hier sehen im Normalfall die nationalen Steeuergesetze Regelungen über die Anrechnung der jeweils im Ausland gezahlten Steuern vor.

 

 

Im einem Punkt sind sich die DBA zwischen Deutschland, Spanien und anderen Ländern einig: die Eheleute Müller im Beispiel haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und dort ihren Lebensmittelpunkt. Damit gilt deutschland im Sinne des DBA als Ansässigkeitsstaat.

 

Um das hier zu sehende Beispiel fortzusetzen: Das Ehepaar Müller hat sich überlegt, dass es in Zukunft für acht Monate auf Mallorca bleiben will und nur die heißeste Zeit des Jahres in Deutschland verbringen möchte. Sie haben ja auch schließlich ihren Freundes- und Bekanntenkreis längst in Spanien und das Vermögen ist auch schon dort.

 

Nun werden Sie von den DBA zwischen Deutschland und Spanien als spaisch Ansässige, da Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt jetzt in Spanien haben. Das Verhältniss hat sich umgekehrt. Aber was ändert sich jetzt an der Besteueurng? Das hängt davon ab, ob Herr oder Frau Müller eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer betrieblichen Altersversorgung in Form von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder eine Beamtenpension erhält.

 

Möglichkeit:

Frau Müller bezieht eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das DBA zwischen Deutschland und Spanien weist das Besteuerungsrecht dafür Spanien zu. Die Rente kann und muss nur in Spanien versteuert werden.

 

Alterneativ:

Frau üller lebt mit ihrem Ehemann in Italien. Das DBA zwischen Deutschland und Italien weist - anders als das DBA mit Spanien - Deutschland das Besteuerungsrecht zu.

 

Alternativ:


Die besagt Frau Müller spielt das ganze Jahr über Golf in Florida. Das DBA mit Amerika weist das Betseuerungsrecht für die Rente auch Amerika zu.

 

Möglichkeit:

Herr Müller bezieht eine Beamtenpension. Nach dem DBA Deutschlands mit Spanien, Italien und Amerika wird die Pension in Deutschland besteuert.


Alternativ:

Herr Müller hatte eine Pensionszusage erhalten und bezieht dafür seine Pensionszahlungen  von seinem früheren privaten Arbeitgeber. Die Pension wird dann nach allen drei DBA im Ausland besteuert.

 

Die deutschen Finanzbehörden verhalten sich relativ freundlich zu Personen, die ihre Steuern nicht mit der nötigend Sorgfalt erklären, solange kein eindeutig krimineller Hintergrund gegeben ist. Das ist im Ausland nicht immer so. In Spanien wollte schon mancher stolze Besitzer einer Finca sein Urlaubsdomizil besuchen und stellte fest, dass die spanische Finansverwaltung das Haus zwangsversteigert hatte, um die Grundsteuer zu decken. Bitte lassen sie sich vor Ort beraten, damit so etwas nicht eintritt!

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00 10.02.2012