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Deutschland hat nicht mit jedem Land der Welt ein DBA abgeschlossen. In diesen Fällen hat Deutschland immer ien Bestseuerungsrecht, da diese nicht durch ein DBA ausgeschlossen werden kann. Unter Umständen rechnet das Ausland die in Deutschland gezahlte Steuer auf die im Ausland zu zahlende Steuer an. Erfolgt die Abrechnung nicht im vollen Umfang, weil das Ausland beispielsweise nur einen Teil der Steuer verrechnet, so ist die deutsche Steuerbelastung endgültig. Das ist aber eine Frage des ausländischen Steuerrechtes. Informieren Sie sich deshalb vor Ort.
Beispiel:
Das Ehepaar Schneider wandert nach Lichtenstein aus, um dort das ganze jahr über Ski fahren zu können. Deutschland besteuert die Altersbezüge, egal ob Renten oder Pensionen bezogen werden.
Konsequenzen für die Besteuerung in Deutschland bei beschränkter Steuerpflicht der Altersbezüge
Wenn Sie nach den vorhergennanten Kriterien im Ausland ansässig sind, aber dennoch ihre Altersbezüge in Deutschland versteuern müssen, gelten für Sie die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Grundsätze.
Die Besteuerung von Renten
Lebt ein Rentner im Ausland, so muss er in Deutschland eine Einkommensteuererklärung einreichen. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Einkünfte. Der Steuersatz für beschränkte Steuerpflichtige beträgt 25 Prozent des Einkommens. Das entsprechende Fromular für diesew Art von Steuererklärung erhalten Sie bei den Finanzämtern.
Nicht gewährt werden:
der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 120,00 Euro,
der Sonderausgabenabzug (auch kein Pauschbeträge),
der Abzug außergewöhnlicher Belastungen,
der Altersentlastungsbetrag.
Einen Zusammenveranlagung von Ehegatten kommt für beschränkte Steuerpflichtige grundsätzlich nicht in Betracht.
Beispiel:
Herr Wald ist 62 Jahre alt, bezieht seit dem Jahr 2004 eine Rente in Höhe von jährlich 8000,00 Euro. Diese unterligt nur zu 50 Prozent der Steuerpflicht, das sind 4000,00 Euro. Er hat keine sonstigen Werbungskosten. Herr Wald muss auf diesen Betrag (4000,00 Euro) einen Steuer in Höheh von 25 Prozent zahlen, das sind 1000,00 Euro.
Zum Vergleich: Wäre er unbeschränkt steuerpflichtig, dann würde sich die steuer vereinfacht wie folgt errechnen:
Einkünfte (50 Prozent von 8000,00) | 4000,00€ |
Werbungskostenpauschalbetrag | - 102,00€ |
Einkünfte | 3898,00€ |
Da dieser Betrag unterhalb des Grundfreibetrags von 7664,00 Euro liegt, fallen keine Steuern an.
Die Einkommensteuer beträgt laut Gesetz mindestens 25 Prozent des Einkommens. Das ist hart, denn der Grundfreibetrag in Höhe von 7664,00 Euro, bis zu dem die Einkünfte steuerfrei bleiben, wird nicht gewährt. Es besteht auch kein progressiver Steuertarif mit niedrigem Eingangssteuersatz.
Die Regelung verstößt aber in dieser Form gegen das Eu- recht. Die Finanzbehörden berechnen daher für die Bürger innerhalb der Europäischen Union die Steuer tatsächlich nur in der Höhe, wie sie auch ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zahlen würde. Außer die 25 Prozentregelung ergäbe einen niedrigeren Betrag.
Auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig
Jeder, dessen Einkünfte zu mindestens 90 Prozent in Deutschland versteuert werden, kann auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen. Darüberhinaus besteht eine Einkommensgrenze für die im Ausland zu versteuernden Einkünfte, die je nach Ländergruppen verschieden sind.
Fazit:
Es ist zu sehen, dass es eine Vielzahl von Betseuerungsmöglichkeiten gibt - je nach Land und individuellen Verhältnissen - es wurden hier auch nur ein paar Grundsätze dargestellt. Sie sollten aber auf jeden Fall, wenn sie Deutschland den Rücken zu kehren wollen, mit einem Steuerberater die Lage überprüfen. Achten Sie auch darauf, dasss Sie keine rentenkürzung bekommen, wenn Sie in das Ausland zeiehen. Nehmen Sie als Hilfestelllung einen Versicherungsträger.
Die Besteuerung von Beamtenpensionen