Für eine Steuererklärung benötigen Sie folgende Formulare: den Mantelbogen und die Anlage R sowie Ihre/e Rentenbescheid/e. Ein Glas Wein oder Bier dürfte auch nicht schaden.

Es können noch weitere unterlagen erforderlich sein, wenn sie z.B. selber Krankheitskosten übernommen haben, andere außergewöhnliche Belastungen, Spenden usw. Den Vordruck für die Steuererklärung erhalten Sie beim Finanzamt oder unter www.bundesfinanzministerium.de. Es betseht auch die Möglichkeit, die Steuererklärung über das Internet auszufüllen.

 

Ehegatten geben jeweils mit ihren Renten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen eine eigene Anlage R ab. Es sind nur die weißen Felder auszufüllen. Alle Felder, die farbig hinterlegt sind, werden vom Finazamt ausgefüllt. In den Feldern stehen zwei oder dreistellige zahlen, die brauchen Sie nicht zu interessieren, die sind nur für das Finanzamt wichtig. Centbeträge können Sie zu Ihren Gunsten auf volle Eurobeträge auf- oder abrunden, wenn nicht ausdrücklich darum gebeten wird, dass diese auch eingetragen werden.

Auch wenn Sie Rentner sind und nur die Anlage R abgeben müssen, so müssen Sie auch den Mantelbogen ausfüllen.

 


 

[Wissenswertes][Riester-Rente][Lebensversicherung beleihen]

15 07.09.2010