Tipps zur Steuerentlastung

Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet das Fiananzamt bei finanziellen Schwierigkeiten der Retter in der Not ist? Aber damit ist nur der Steuervorteil bei außergewöhnlichen Lasten gemeint.

Darunter werden Lasten wie z.B. private Ausgaben, welche normalerweise nicht die Steuerlast mindern, die in bestimmten Wechsel- oder Härtefällen des Lebens anfallen können, verstanden. Allerdings müsen dabei dem Steuerzahler Ausgaben entstehen, welchen sich der Steuerzahler, wie im Beamtendeutsch so schön ausgedrückt, "aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen" nicht entziehen kann.

Desweitern hat der Staat noch andere Hürden eingebaut, wie z.B. dass der Steuerzahler bei einer außergewöhnlichen Belastung in der Mehrzahl der Fälle einen Teil der Kosten selber übernehmen muss. Also wirken sich nur die Kosten, die über den selber zu trangendem Rahmen hinausgehen, auf die Steuerersparniss aus.

Schaut man sich nun einmal den Katalog für Steuerfreibeträge an, so wird man mit Erstaunen feststellen, dass man eine Menge Geld an das Finanzamt verschenkt hat. Im Nachfolgenden nochmal ein paar Beispiele, welche Möglichkeiten aufzeigen, wie man sich den Steuerfreibetrag sichern kann:

  • Wenn Ihr Arzt Ihnen eine Linderung oder Besserung der Schmerzen vorraussagt, und die Krankenkasse nichts für die Behandlung dazugezahlt hat, so können Sie den Betrag von der Steuer absetzen.
  • Mussten Sie sich Medikament aus eigener Tasche kaufen, so können Sie die Kosten dafür bei dem Finanzamt geltend machen und als außergewöhnliche Belastung absetzen.