Die Besteuerung betrieblicher Renten

Unter die Beamtenpensoin fällt in erster Linie das Ruhegehalt von Beamten, Berufssoldaten und Richtern. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und bei erreichen der Altersgrenze einen Anspruch auf die Pension oder das Ruhegeghalt. Das Ruhegehalt ist ein nachträglicher Arbeitslohn, welcher aus einem früherem Arbeitsverhältniss hervorgeht. Dieser muss in der Anlage N eingetragen werden und in voller Höhe versteuert werden, und zwar als nachträglich Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit.

Sie müssen die Lohnsteuerkarte bei Ihrem früheren Arbeitgeber einreichen.

Im Jahr 2040 wird der zu versteuernde Betzrag von Rentnern und Pensionären angeglichen sein, dann müssen Pensionäre auch 100 % der Pension versteuern.