Die Besteuerung gesetzlicher Renten
Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden nicht wie früher aus versteuertem Einkommen bezahlt, sondern nur von der Steuer befreit. Stattdessen werden in Zukunft die späteren Renten versteuert. Das bedeutet erstmal Plus beim Gehalt und somit mehr Möglichkeiten zur Vorsorge für die private Altersabsicherung. Diese Umstellung soll schrittweise innerhalb der nächsten 35 Jahre ablaufen.
Alle, die 2005 schon Rente bezogen haben bzw. in Rente gegangen sind, müssen 50 % ihrer Rente, sofern sie oberhalb der Freibeträge von 18.900 € im Jahr bzw. ca. 1.575 € im Monat (für Alleinstehende, bei Verheirateten wird der Freibetrag verdoppelt) erreichen, versteuern. Dadurch bleiben auch in Zukunft zunächst 75 % der Renten steuerfrei. Der zu versteuernde Anteil wandert bis zum Jahr 2040 dann schrittweise auf 100 %.
Hingegen, ab einem neuen Höchstbetrag von 20.000 EUR werden diese von der Steuer befreit. Anfänglich noch 60 % steuerfrei - dieser Anteil steigt jährlich um 2 % - wandern bis zum Jahr 2025 die Rentenbeiträge auf die vollen 20.000 € (also 100 %), die aus unversteuertem Einkommen gezahlt werden.





