Die Besteuerung privater Renten

Bei der privaten Rente wird bei der Besteuerung zwischen Riester- Rente und Rürup- Rente unterschieden.

Arbeitnehmer und Beamte und deren Angehörige haben einen Anspruch auf Riester- Förderung, weil das Niveau von Renten und Pensionen schrittweise gesenkt wird. Beispielsweise zahlt man im Jahr 2006 drei Prozent des Vorjahresbruttogehalts abzüglich aller Zulagen von 114 € € pro Erwachsener und 138 € € pro Kind in einen zertifizierten Vertrag ein und erhält zu einem späteren Zeitpunkt eine voll steuerpflichtige Rente. Bis 1575 € € sind die Einzahlungen steuerbegünstigt und pfändungssicher.

Zulagen und Steuervorteile

Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge wird seit 2002 durch Zulagen und Sonderausgabenabzug staatlich gefördert.

Die Zulagen vermindern sich entsprechend, wenn die folgenden Beiträge unterschritten werden (das ist die Summe aus Eigenbeiträgen und Zulagen):

  • für die Jahre 2002 und 2003: 1 % des rentenbeitragspflichtigen Vorjahreseinkommen, jedoch maximal 525 €€.
  • für die Jahre 2004 und 2005: 2 % des rentenbeibtragspflichtigen Vorjahreseinkommen, maximal aber nur 1050 € €.
  • für die Jahre 2006 und 2007: 3 % des rentenbeitragspflichtigen Vorjahreseinkommen, jedoch maximal 1575 €€.
  • ab dem Jahr 2008: 4 % des rentenbeitragspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal aber 2100 €€.

Die oben genannten Maximalbeträge sind auch gleichzeitig die Obergrenze des steuerlichen Sonderausgabenabzugs.

Für Ehepaare wird das gemeinsame Einkommen bis zur doppelten Beitragsbemessungsgrenze zu Grunde gelegt. Dies gilt auch, wenn nur ein Einkommen  vorhanden ist. In jedem Fall müssen aber zwei separate Rentenpolicen oder Sparpläne vorhanden sein.

Die Förderung der Riesterrente besteht für alle förderberechtigten Versicherten in einer Zulage. Diese beträgt:

  • 38 €€ für die Jahre 2002 und 2003
  • 76 €€ für die Jahre 2004 und 2005
  • 114 €€ für die Jahre 2006 und 2007
  • und für die Jahre ab 2008 154 €€.

 Für jedes Kind, was kindergeldberechtigt ist, wird eine zusätzliche Kinderzulage gewährt:

  • für die Jahre 2002 und 2003 46 € €
  • für die Jahre 2004 und 2005 92 € €
  • für die Jahre 2006 und 2007 138 €€
  • und ab dem Jahr 2008 185 €€.

Um die Zulagenförderung zu bekommen, muss der Antrag von dem Versichertem innerhalb von 2 Jahren an seinen Vertragspartner gegeben werden. So kann man beispielsweise die Förderung für das Jahr 2004 noch bis zum 31.12. 2006 beantragen. Dafür schickt der Anbieter dem Kunden einen Zulagenantrag zu.

 

Sollten die Beiträge zur Riesterrente niedriger sein als die Zulagen der Steuerersparnis, so verrechnet das Finanzamt die Differenz, da die Beiträge zur Riesterrente steuerfrei sind. Bei der Einkommenssteuerveranlagung  (Anlage AV) kann auf Antrag das Finanzamt prüfen, ob dem Riestersparer über die gezahlten Zulagen hinaus noch ein steuerlicher Sonderabzug zusteht, welcher das zu versteuernde Einkommen mindert.

 

Tipp:

Bei einer privaten Riester- Rente sollten Sie darauf achten, dass die staatlichen Zulagen regelmäßig eingezahlt werden. Dies ist anhand der Kontoauszüge ganz einfach zu überprüfen. Zur Sicherheit kann man seine Einkommenssteuerkläriung Anlage AV beifügen, damit die eingezahlten Beiträge auch steuerfrei gestellt werden, sofern die Zulagen nicht höher als die Steuerersparnise sind.