Die Besteuerung von Beamtenpensionen
Nicht nur bei der Rente gibt es Änderungen, sondern auch bei der Beamtenpension - welche nach Ablauf der Übergangsphase im Jahr 2040 beide gleich besteuert werden.
Bisher erhielten nur Pensionäre einen Versorgungsfreibetrag, welcher einen Ausgleich zur Vollbesteuerung darstellen sollte - der schrittweise für alle, die ab 2006 in den Ruhestand treten, bis 2040 reduziert wird. Pensionäre, die vor 2006 eingetreten sind, sind davon jedoch nicht betroffen.





