Grundlagen der Besteuerung von Alterseinkünften

Alterseinkünfte wurden schon immer besteuert, Pensionen sogar in voller Höhe; das war die ganze Zeit bei Renten nicht so. Dies ändert sich aber mit dem Alterseinkünftengesetz, mit dem die damit einhergehende Ungleichheit abgeschafft wird.

Das bedeutet, Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständigen Versorgungseinrichtungen sowie Leibrenten, werden zukünftig steuerpflichtig (schrittweise Anhebung von 50 % in 2005 auf 100 % in 2040).

 Wie wird die Rente besteuert?

 Die Rente wir bis zum Jahr 2040 zu 100 % besteuert sein, also genauso besteuert wie die Pension. Dies wird schrittweise von Jahr zu Jahr um 2 % passieren. Angefangen hat das am 1.1.2005, da wurde die Besteuerung auf 50 % angehoben. Das müssen Rentner bezahlen, welche die Rente schon seit lägerem beziehen als auch Rentner, welche gerade das erste mal Ihre Rente erhalten haben. Der Anteil in Prozent, welcher jährlich angehoben wird, beträgt 2 % bis zum Jahr 2020, bis eine Besteuerung von 80 % erreicht ist, danach erfolgt nur noch eine Anhebung von 1 % im Jahr bis ins Jahr 2040 die 100 % erreicht sind.

Rentenbezugs-

jahr

Zu versteuernder Rentenanteil (in %)

Rentenbezugs-

jahr

Zu versteuernder Rentenanteil (in %)
200550202383
200652202484
200754202585
200856202686
200958202787
201060202888
201162202989
201264203090
201366203191
201468203292
201570203393
201672203494
201774203595
201876203696
201978203797
202080203898
202181203999
2022822040100