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Erstellt: Aug 31 2007 - 07:52

Arbeitgeberwechsel


Hi zusammen,

was ist eigentlich, wenn ich den Arbeitgeber wechseln will? Verfallen dann meine Ansprüche und fange ich dann wieder bei Null an?

[Bisher nicht bewertet]
Autor:
Erstellt: Aug 31 2007 - 07:52

re: Arbeitgeberwechsel


Hallo Kai,

Du hast von der ersten Einzahlung an Anspruch auf das Guthaben.

Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst Du den Vertrag entweder beitragsfrei weitergeführen oder das Guthaben auf einen anderen Vertrag umgeschreiben. Zum Umschreiben muss der der neue Arbeitgeber das gleiche Modell desselben Finanzdienstleisters anbieten oder sich bereit erklären, den Vertrag trotz anderem betrieblichen Alterversorgungsmodell weiterzuführen.

Gruß

Stefan
[Bisher nicht bewertet]
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18 03.02.2012
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