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Anzahl Nachrichten: 2 - Seiten (1): [1]
Autor:
Erstellt: Aug 31 2007 - 07:52

Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung


Hallo,

ich habe folgende Frage. Im Juni 2003 habe ich diese Rentenversicherung mit Entgeltumwandlung bei der Debeka Versicherung abgeschlossen. Aufgrund meiner Selbstständigkeit wollte ich privat Vorsorgen. Der Monatliche Beitrag lag bei 204 Euro. Mein Geschäftspartner der GmbH zahlte ebenso den gleichen Beitrag monatlich ein. Wir zahlten genau 12 Monate in diese Pensionskasse ein,
dann war aufgrund der schlechten Geschäftsentwicklung unserseits keine Einzahlung mehr möglich. In diesem einen Jahr haben wir je 2448 Euro eingezahlt. Gesamt 4896 Euro.
Nach mehreren
Telefonaten mit der Versicherung wurde mir mitgeteilt das die Versicherung erloschen sei und daher keine Auszahlung möglich ist. Die Verwaltungskosten hätten die gesamte eingezahlte Summe aufgezehrt. Was kann ich tun? Ich kann das alles nicht ganz glauben und deshalb brauche ich ihre fachliche Hilfe. Über eine Rückinfo wäre ich Ihnen sehr dankbar.

mfg
André Brandau
[Bisher nicht bewertet]
Autor:
Erstellt: Aug 31 2007 - 07:52

re: Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung


Hallo André,

nach Deiner Schilderung stellt sich für mich der Sachverhalt leider für Euch so dar, dass tatsächlich von den eingezahlten Beiträgen nichts mehr übrig geblieben ist.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen (hierunter fallen i.d.R. auch Direktversicherungen wie auch die Pensionskasse - es handelt sich um bestimmte Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge) werden bei sogenannten gezillmerten Tarifen die Vertragskosten von den ersten Beiträgen genommen, so dass es in Eurem Falle aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich kein Rückkaufswert vorhanden war, somit keine Auszahlung möglich gewesen ist.

Hierüber hätte Euch der Mitarbeiter der Gesellschaft aber eigentlich aufklären sollen. Die Möglichkeiten hier etwas zurück zu erhalten, sind meines Erachtens nach sehr sehr gering. Vielleicht könnt Ihr Euch an die Gesellschaft mit dem Hinweis wenden, dass Ihr nicht hinreichend über die Abschlusskosten und der nicht vorhandenen Rückkaufswerte in den ersten Jahren informiert wurdet und um eine Kulanzzahlung bitten. Die Aussichten auf eine "kleine" Rückzahlung sind aber auch eher sehr gering.

Sinnvoller wäre es in Eurem Falle gewesen, wenn Ihr die Verträge nach Auflösung der GmbH privat fortgeführt hättet. Somit wäre heute sicherlich ein Rückkaufswert vorhanden, die gezahlten Abschlusskosten hätten dann wenigstens Sinn ergeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit bei der betrieblichen Altersvorsorge ungezillmerte Tarife zu wählen. Hierbei werden die Abschlusskosten über die Laufzeit verteilt, d.h. bei diesen Verträgen besteht relativ früh ein Rückkaufswert, allerdings sind ungezillmerte Tarife hinsichtlich der Ablaufleistungen/ Renten nicht immer von Vorteil.

Leider kann ich Dir/ Euch keine großen Hoffnungen auf eine Rückzahlung machen, wie o.a., könnt Ihr nur versuchen, auf Kulanzbasis etwas zu erreichen. Rechtlich den Mitarbeiter der Gesellschaft wegen fehlender Aufklärung über die Abschlusskosten zu belangen, verläut meistens absolut erfolglos. Ggf. solltet Ihr einen Rechtsanwalt konsultieren, vielleicht kann er für Euch etwas erreichen, allerdings glaube ich kaum, dass hier Erfolgsaussichten bestehen.

Viele Grüße
Mirko





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20 09.02.2012
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