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Autor:
Erstellt: Aug 31 2007 - 07:52

Vererbbarkeit Riesterrente


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine kurze Frage:
Wie sieht es mit der vererbbarkeit der Riester Rente aus?
Ist das möglich, und was muss vom Gesetzgeber her beachtet werden?

Vielen Dank,

Mfg
Müller
[Bisher nicht bewertet]
Autor:
Erstellt: Aug 31 2007 - 07:52

re: Vererbbarkeit Riesterrente


Bei der Riester-Rente wird bei Tod des Versicherten nur das angesparte Kapital abzüglich Zulagen und Steuervergünstigungen ausgezahlt. Das ist zwar ein Nachteil, allerdings kann der teilweise aufgehoben werden, indem der Ehepartner eine so genannte NULL-Police abschließt. Das ist auch ein Riester-Vertrag, bei dem die Einzahlungen nur über die Zulagen erfolgen. Dann können bei Tod des Versicherten alle Anteile auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Weiterer Vorteil von Riester ist die Möglichkeit zu Rentenbeginn ein Kapitalwahlrecht in Höhe von max. 30 Prozent auszuüben. Zusätzlich sind die Ansprüche aus Riester Harzt IV-sicher.
Private Krankenkassen im Vergleich
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[Wissenswertes][Riester-Rente][Lebensversicherung beleihen]

20 09.02.2012
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