ich habe im laufe meiner beruflichen Laufbahn Ansprüche aus drei unterschiedlichen Versorgungswerken erwerben können.
Einmal aus der gesetzlichen Rente (BfA),
dann einer betrieblichen Versorgungskasse und zu guter letzt die einer berufsständischen Zusatzversorgung.
Meine Sorge geht nun in die Richtung, daß diese Ansprüche aufgrund der Kassenlage irgendwann gegeneinander aufgerechnet werden und es zu Kürzungen kommt. Ist dies begründet?

