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Die Unterstützungskasse aber auch die Pensionszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer muss schriftlich erteilt werden und klar sowie eindeutig formuliert sein. Steuerlich unzulässige Widerrufsvorbehalte dürfen nicht beinhaltet sein. Zusätzlich bedarf es zur Erteilung der Zusage eines rechtswirksamen Gesellschafterbeschlusses. Die Versorgungszusagen müssen die Kriterien der Üblichkeit, Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit erfüllen. Von der Erteilung der Zusage bis zum Eintritt des Pensionstermins muss eine Mindestdauer vorliegen. Schließlich müssen die Bezüge und die Versorgungszusage der Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen sein.
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