Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

 

Ein interessante Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge als Versorgungskonzept für Gesellschafter-Geschäftsführer sind Zeitwertkonten. Denn damit können über 2008 hinaus steuer- und sozialversicherungsfrei beim Arbeitgeber angespart werden. Das Guthaben kann bei Tod des Gesellschafter-Geschäftsführers an jeden vererbt werden. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die Guthaben der Zeitwertkonten gegen Insolvenz zu abzusichern, z.B. in Form einer Bankbürgschaft, Verpfändungslösungen oder Treuhandmodellen. Die Beiträge zum Zeitwertkonto werden nachgelagert besteuert, d.h. erst in der Auszahlungsphase. Für die Sozialversicherung gilt das Gleiche: Erst in der Auszahlungsphase werden die Beiträge aus dem Zeitwertkonto zur Sozialversicherung fällig. Dadurch enstehen in der Ansparphase wertvolle Freiräume, die u.a. für andere Altersvorsorge-Intrumente genutzt werden sollten.

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14 10.02.2012