Steuern und Fonds

Unter steuerlichen Gesichtspunkten werden bei Investmentfonds die Einnahmen unterschieden in Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne. Dividenden und Zinsen werden als "Einkünfte aus Kapitalvermögen“ versteuert, vorausgesetzt, die Kapitaleinkünfte übersteigen den Sparerfreibetrag (Single: 1.550 Euro, Verheiratete: 3.100 Euro). Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt oder die Kapitaleinnahmen das Freistellungsvolumen übersteigen, wird die Kapitalertragssteuer vom Kreditinstitut direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Wenn das zu versteuernde Einkommen des Anlegers unter 50.000 Euro liegt, erhält er einen Teil der vereinnahmten Kapitalertragsteuer mit der Einkommenssteuererklärung zurück. Die Höhe des Ertragsanteils aus Zinsen und Dividenden ist bei Aktienfonds eher niedrig. Bei Rentenfonds besteht der Ertrag fast vollständig aus Zinsen.   Veräußerungsgewinne bilden bei Aktienfonds den größten Anteil.  Diese Kursgewinne bleiben unversteuert, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt (Spekulationsfrist). Bei weniger als einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf und gleichzeitiger Überschreitung der Freigrenze von 512 Euro pro Person und Kalenderjahr, muss der Kursgewinn versteuert werden.

 

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00 09.02.2012