Steuern und Fonds

In 2009 wurde das Steuergesetz geändert und eine pauschale Kapitalertragssteuer von 25% eingeführt, die auf alle Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinsen anfällt. Inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer liegt so die sofort fällige Steuerlast bei knapp 28%.

Wer aber seine Investmentanteile vor 2009 gekauft hat, steht unter Bestandsschutz und muss auf Kapitalgewinne auch in Zukunft keine Steuern zahlen.

Der Sparerfreibetrag (Ledige: 801 €, Verheiratete: 1.602 €) wurde herabgesetzt und die Steuerfreiheit für Kapitalgewinne aus Investments, die mehr als ein Jahr gehalten wurden, abgeschafft.

Ausländisch thesaurierende Fonds unterliegen außerdem der individuellen Quellensteuer des Landes, in dem der Fonds beheimatet ist. Die zu viel gezahlte Quellensteuer können Sie zurückfordern oder bei den Werbungskosten in Ihrer Einkommenssteuerklärung angeben. Details erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.