ALTERSVORSORGE
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SERVICE
Altersrenten werden durch die gesetzliche Rentenversicherung bei Erreichung des 65. Lebensjahres (Regelaltersrente) und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt. Sinn der Altersrenten ist es, Erwerbseinkommen zu ersetzen. Dadurch ist der Versicherte nicht darauf angewiesen, bis an sein Lebensende einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen. Die Altersgrenze bei der Regelaltersrente wird von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Altersrenten werden geleistet als Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwer Behinderte, Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und Altersrente für Frauen.
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