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SERVICE
Um die Lebensversicherung zu kündigen, muss man darauf achten, wann die Lebensversicherung ausläuft. Bei einer einjährigen Lebensversicherung ist das meistens drei Monate vor Ablauf der Fälligkeit möglich. Bei halb- oder vierteljährigen Lebensversicherungen ist das meistens vertraglich geregelt, aber frühestens kann man nach einem Jahr kündigen.
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