Verjährung
definition:Bei einer Verjährung erlischt ein vorher bestandener Anspruch

Bei einer Verjährung erlischt ein vorher bestandener Anspruch. Im Steuerrecht unterscheidet man zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung.


Bei der Festsetzungsverjährung kann eine bis dahin nicht geltende Steuer nicht mehr geltend gemacht werden. Eine Ausnahme tritt ein, wenn bis dahin Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Sie endet bei den meisten Steuern bereits nach vier Jahren, aber erst am Ende des Jahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist. Bei Vollstreckungskosten und Zinsen beträgt die Verjährungszeit nur ein Jahr


Bei einer Zahlungsverjährung wird die von dem Finanzamt geforderte Steuer nicht mehr fällig, aber auch Steuerrückerstattungen können nicht mehr gegen das Finanzamt geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.


Laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre, gemäß Paragraf 195.

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08 09.02.2012