Jetzt die eigene Altersvorsorge in Angriff nehmen!

Fordern Sie einen kostenlosen Vergleich an, welche Altersvorsorge-Instrumente für Sie am besten sind. Es lohnt sich!

Kündigung der Lebensversicherung – Fordern Sie Ihr Geld zurück!
15.06.06 16:39
Alter: 4 yrs





Jede zweite Kapitallebensversicherung wird vor Ablauf gekündigt. In drei Grundsatzurteilen hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03), dass die Klauseln, mit denen der so genannte Rückkaufswert bei Lebensversicherungen ermittelt wird, unwirksam ist.

 

D.h. Versicherte, die in den letzten Jahren ihre Lebensversicherung gekündigt haben, haben von ihrer Versicherung eine zu geringe Rückzahlungssumme erhalten. Laut Bundesgerichtshof müssen die Lebensversicherer einen Mindest-Rückkaufswert zahlen, wobei jeder Versicherte von der ersten Beitragszahlung an einen Anspruch auf Rückzahlung von ca. 40 Prozent der bis zur Kündigung eingezahlten Beiträge hat.

 

Je nach Versicherungsvertrag kommt schnell ein recht ansehnlicher Rückzahlungsbetrag zustande: So hat z.B. ein Vertrag, der nach 5 Jahren gekündigt wurde und mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro, einer ursprünglichen Laufzeit von 20 Jahren und einem Montatsbeitrag von 200 Euro gewählt wurde, eine um ca. 1.000 Euro zu niedriger Auszahlungssumme gehabt.

 

Wichtig ist, dass die Lebensversicherer von sich aus nicht aktiv werden und gekündigte Verträge neu berechnen und den fehlenden Betrag von sich aus überweisen. Hier muss der Versicherte aktiv werden und mit dem Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofes eine Neuberechnung der Auszahlungssumme verlangen.

 

Bei beitragsfrei gestellten Versicherungen muss die Versicherungsgesellschaft von sich aus aktiv werden und eine Neuberechnung durchführen.

 

Alternative zur Kündigung von Lebensversicherungen:

Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen!

 

Der Verkauf einer Lebensversicherung an einen Käufer hat gegenüber der Kündigung den Vorteil, dass der Verkäufer ein i.d.R. über dem Rückkaufswert liegendes Angebot erhält. Ein weiterer Vorteil ist die steuerliche Behandlung des Verkaufs: Bei einer Kündigung der Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren sind die in dem Rückkaufswert enthaltenen Zinsen steuerpflichtig.

Der Verkauf der Lebensversicherung allerdings ist nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen für den Verkäufer nicht steuerpflichtig.