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Riester-Rente und private Rentenversicherung 2.01.07 21:15 Alter: 4 yrs Steuervorteile von Riester-Rente und privater Rentenversicherung im Vergleich Die Beiträge zu einer Riester Rente bestehen aus eigenen Einzahlungen und Zulagen vom Staat. Die Zulagen bestehen aus der Grundzulage und der Kinderzulage. Die eigenen Einzahlungen müssen zusammen mit den Zulagen vom Staat drei Prozent (ab 2008 4 Prozent) des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen (höchstens aber € 1.575,- bis 2008 und ab 2008 € 2.100,-). Die eigenen Beiträge und die Zulagen vom Staat können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
Bei der privaten Rentenversicherung müssen die Beiträge ohne Steuer- und Sozialabgabenersparnis finanziert werden.
Bei der Riester-Rente ist die Rente oder Kapitalauszahlung später voll steuerpflichtig. Bei der privaten Rentenversicherung ist die Rente später nur zum Teil steuerpflichtig. Die Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung ist nur zum Teil steuerpflichtig: besteht der Vertrag mindestens 12 Jahre und erhält der Versicherte das Kapital frühestens mit 60 Jahren, dann ist nur die Hälfte vom Kapital, das nach Abzug der Beiträge bleibt, steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil gehört dann zu den Kapitaleinnahmen, von denen der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale (€ 801,- bei Alleinstehenden und € 1.602,- bei Ehepaaren) abgehen. |