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Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben können, dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte Rente.
Jeder 4. Arbeitnehmer wird bis zum Rentenbeginn berufsunfähig! Die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist daher neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt!
Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen. Wir zeigen Ihnen aus einer Vielzahl von Tarifen verschiedener Anbieter das für Sie Passende.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente, wenn der Versicherungsnehmer seiner zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Dabei ist zu beachten, dass für nach 1961 geborene Arbeitnehmer die gesetzliche Rentenversicherung keinen Schutz in dieser Situation bietet. Die frühere Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Anspruch auf eine solche Rente besteht allerdings nur, wenn der Gesundheitszustand überhaupt keine Berufstätigkeit mehr zulässt. Der Verweis auf noch ausübbare Berufe kann dabei ohne Berücksichtigung der Qualifikation oder der beruflichen Stellung erfolgen.
Ganz wichtig: Kein abstraktes Verweisungsrecht akzeptieren!
Bei kaum einer Versicherungsart lauern derart viele Fallstricke wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer hier bei Vertragsabschluss die notwendige Sorgfalt vermissen lässt, kann im Ernstfall böse Überraschungen erleben! Zunächst sollte darauf geachtet werden, dass dem Versicherer vertraglich kein so genanntes „Abstraktes Verweisungsrecht“ zusteht. Andernfalls kann er die Rentenzahlung unter Verweis auf gesundheitlich noch ausübbare Berufe verweigern, sofern diese dem Versicherungsnehmer aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen zumutbar sind. Wegen des letzten Nebensatzes ist die Situation zwar etwas erfreulicher als bei der Erwerbsminderungsrente, allerdings sind Probleme auch hier vorprogrammiert: Erstens ist der Begriff der Zumutbarkeit so weit auslegbar, dass Rechtsstreitigkeiten hier an der Tagesordnung sind. Zweitens muss der Versicherer keine tatsächlich verfügbaren Arbeitsplätze nachweisen, weswegen der Hinweis, der eine oder andere Beruf könne theoretisch noch ausgeübt werden, in der Praxis oft wenig hilfreich ist.
Flexibilität muss sein: Das Nachversicherungsrecht in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer z.B. als noch relativ junger Single eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, wird früher oder später feststellen, dass die vertraglich vereinbarte Rentenhöhe nicht mehr ausreicht, um im Ernstfall den Lebensstandard auch nur annähernd zu sichern. Das Einkommen kann im Laufe der Jahre deutlich steigen oder es kommt eine mit abzusichernde Familie hinzu. In diesem Fall muss es möglich sein, den Versicherungsschutz ohne eine erneute Gesundheitsprüfung den geänderten Lebensumständen anzupassen. Dazu ist es erforderlich, dass das Recht auf eine Nachversicherung vertraglich garantiert ist.
Leider ist noch viel mehr zu beachten!
Exemplarisch seien zwei weitere Punkte aufgeführt, auf die zu achten ist. Da wäre zunächst die „Prognosedauer“ zu nennen. Diese gibt an, wie lange gemäß der medizinischen Prognose eine Berufsunfähigkeit vermutlich andauern muss, damit ein Rentenanspruch besteht. Mehr als sechs Monate sind hier zu viel, da in diesem Fall zu lange Zeiträume ohne Einkommen überbrückt werden müssen. Auch eine vertraglich zugesicherte zinslose Beitragsstundung im Fall der Beantragung einer Rente ist nahezu zwingend erforderlich. Wer eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beantragt, verfügt zu diesem Zeitpunkt meist über kein Einkommen mehr oder bezieht ein vergleichsweise geringes Krankengeld. Es muss vertraglich daher ausgeschlossen werden, dass ausgerechnet dann der Versicherungsschutz wegen auflaufender Beitragsrückstände verloren geht!
Das Thema Berufsunfähigkeit ist ein privates Risiko geworden. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist für diejenigen abgeschafft wurden, die ab 1961 geboren sind. Sie erhalten – wenn überhaupt – nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Aber nur, wenn sie zu krank für eine Arbeit sind. Dabei ist es nicht von Interesse, wie gut jemand qualifiziert ist oder welchen Beruf er erlernt hat. Es zählt einzig und allein, ob einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann oder nicht. Wer nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt derzeit € 756,- im Monat.
Warum sollte man sich schon während der Ausbildung oder während des Studiums mit dem Thema Berufsunfähigkeits-Absicherung beschäftigen?
Weil junge Leute leichter als Älterere einen wesentlich attraktiveres Angebot ohne Risikozuschlag oder Ausschluss bestimmter Krankheiten bekommen. Wenn jemand zum Beispiel schon einen Bandscheibenvorfall hatte oder wegen Depressionen behandelt wurde, wird er meist von den Versicherern abgelehnt oder mit hohen Zuschlägen belastet. Schwierig wird auch die Vertragssuche für Angehörige von Berufen mit starker körperlicher Beanspruchung wie Piloten, Musiker oder Tänzer. Denn diese Gruppen können schon bei geringer gesundheitlicher Beeinträchtigung berufsunfähig werden.
Für Auszubildende und Studenten ist der Berufsunfähigkeitsschutz in den ersten Jahren oft eingeschränkt. Wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig werden, bekommen sie die vereinbarte Rente nur, wenn sie in keinem Beruf arbeiten können. Spätestens zum Ende der Ausbildung oder im letzten Studiensemester sollten die Verträge automatisch zu einer vollen Berufsunfähigkeitsversicherung werden – darauf sollte dringend geachtet werden.
Die meisten Versicherer ordnen die Antragsteller in vier verschiedene Berufsgruppen ein. Zur ersten Berufsgruppe mit geringem Risiko zählen Ärzte, Architekten, Apotheker, Psychologen und Steuerberater. Zur zweiten Berufsgruppe mit normalem Risiko zählen Reisebürokaufleute, Sekretärinnen, Techniker und Verkäufer. Zur dritten Berufsgruppe mit erhöhtem Risiko zählen Kranken- und Altenpfleger, Gastwirte, Kranführer und Kfz-Mechaniker. Zur vierten Berufsgruppe mit hohem Risiko zählen Betonbauer, Künstler, Krankengymnasten, Raucher und Schornsteinfeger. Je nach Berufsgruppe sind es unterschiedliche Gründe, die zur Berufsunfähigkeit führen. In der Berufsgruppe 1 ist es Krebs, in der Berufsgruppe 2 psychische Erkrankungen, in der Berufsgruppe 3 der Bewegungsapparat und in der Berufsgruppe vier Unfälle.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Wahl der richtigen Rentehöhe entscheidend. Die Rente sollte auf jedem Fall reichen, um die Kosten für den gewohnten Lebensstandard zu decken. Insbesondere für Auszubildende, Schüler und Studenten sollte eine Nachversicherungsgarantie enthalten sein. Denn diese Gruppen müssen meistens für sich selbst sorgen und verdienen gleichzeitig wenig oder gar nichts. Später kann dann die anfangs vereinbarte Rente sogar mehrfach ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Bei einer dynamischen Beitragssteigerung werden Rente und damit auch Beiträge laufend erhöht. Sparen kann man bei Berufsunfähigkeitsversicherungen durch jährliche statt monatliche Beitragszahlung. Oder auch, indem man eine geringere Todesabsicherung wählt. Die Beiträge, die nicht für die Kosten reserviert sind, werden von den Versicherern am Kapitalmarkt angelegt. Wenn hier Überschüsse entstehen, fließen diese später an die Kunden zurück. Vier Methoden für die Überschussbeteiligung sind üblich: Beitragsverrechnung, Bonussystem, verzinsliche Ansammlung und Schluss-Überschuss. Die verzinsliche Ansammlung und der Schlussüberschuss sind nicht empfehlenswert. Hier zahlt der Versicherer bei Vertragsende eine Geldsumme an den Kunden. Da Berufsunfähigkeitsversicherungen aber in der Regel teuer sind, sollten die Überschüsse die Beiträge niedrig halten. Die Beitragsverrechnung ist die übliche Variante. Hier werden die Überschüsse den Kunden jährlich direkt für seinen Beitrag gutgeschrieben - der Kunde zahlt dann immer den sog. Nettobeitrag. Das Bonussystem liegt die Überschüsse an. Wenn ein Kunde berufsunfähig wird, fließt aus diesem Geld eine Zusatzrente. Das Bonussystem ist ebenfalls weniger zu empfehlen.
Rund 1 Million deutsche Bundesbürger im Jahr teilen das Schicksal an Krebs zu erkranken, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt zu erleiden. Mit einer Grundfähigkeitsversicherung sorgen Sie finanziell bei schweren Krankheiten vor.