Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung schließt die Teilkaskoversicherung mit ein und deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug

  • Mutwillige und/oder böswillige Beschädigung des Kfzs durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen, 
    wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist wie bei Fahrerflucht,
    wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist wie bei Kleinkindern

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17 10.02.2012