Krankenzusatzversicherungen - Krankentagegeld

Krankentagegeld wird von der Versicherung nach Ablauf einer Karenzzeit (i.d.R. 42 Tage) dem Versicherten gezahlt. Es darf zusammen mit Krankengeldern wie Verletztengeld oder Übergangsgeld das Netto-Einkommen nicht übersteigen.

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15 10.02.2012