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Der Schutz der Familie geht vor!
Niemand denkt gerne an den Tod, aber wer andere zu versorgen hat, der sollte alle finanziellen Folgen bedenken und auch das Schlimmste mit einkalkulieren.
Eine Risiko-Lebensversicherung zahlt im Falle des Todes unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der bereits eingezahlten Beiträge die vertraglich vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Diese Sicherheit ist wichtig: Für Sie und Ihre Familie.
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung greift die Risikolebensversicherung nur dann, wenn der Versicherungsnehmer vor dem Erreichen einer vertraglich fixierten Altersgrenze stirbt. In diesem Fall werden der Ehepartner, die Kinder oder sonstige vom Verstorbenen abgesicherten Personen durch die Versicherung ausbezahlt, indem sie die so genannte Todesfallsumme erhalten.
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Worauf beim Abschluss einer Risikolebensversicherung zu achten ist, wird im Folgenden näher aufgezeigt.
1. Die Höhe der gewünschten Todesfallsumme Die Todesfallsumme (auch als "Versicherungssumme" bezeichnet) steht regelmäßig nicht bereits unverrückbar fest, sondern wird im Vorfeld des Vertragsabschlusses zwischen den Parteien ausgehandelt. Innerhalb einer Spanne von 10.000 bis 100.000 Euro und mehr bestehen hier Gestaltungsspielräume, wobei mit ansteigender Höhe der Todesfallsumme natürlich auch die zu entrichtenden Beiträge (dazu sogleich) ansteigen. Als Faustregel wird empfohlen, dass die Versicherungssumme bei allein stehenden Personen zumindest das Dreifache des Jahreseinkommens in brutto ausmachen solle, während das fünffache eines Bruttojahreseinkommens bei Versicherten zu veranschlagen sei, die Familie haben.
2. Die Versicherungsbeiträge Generalisierende Angaben zur Höhe des Versicherungsbeitrages lassen sich nur insoweit machen, als dieser regelmäßig relativ gering ausfällt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der Versicherer ausschließlich beim Tod des Versicherungsnehmers einstehen muss und er des Weiteren ab einem bestimmten Lebensalter von seiner Leistungspflicht gänzlich befreit wird. Im Übrigen kann der Beitrag je nach Vereinbarung jährlich, aber auch halb- oder vierteljährlich, u.U. sogar monatlich zu entrichten sein. Seine konkrete Höhe hängt wesentlich von der gesundheitlichen Verfassung des Versicherungsnehmers sowie von seinem Alter ab. Auch das Geschlecht spielt eine Rolle; da Männer statistisch gesehen früher sterben, werden sie mit höheren Beiträgen zur Kasse gebeten als die Damenwelt.
3. Die Überprüfung des Gesundheitszustandes Befindet sich der Versicherungsnehmer in schlechter gesundheitlicher Verfassung, so ist der Eintritt des Versicherungsfalles greifbarer, als bei einem sportlichen, nichtrauchenden und nicht familiär vorbelasteten jungen Mann. Aus diesem Grund verlangen durchweg alle seriösen Versicherer, dass im Vorfeld des Vertragsschlusses einige Fragen zur Gesundheit und zum Lebensstil des potentiellen zukünftigen Versicherungsnehmers beantwortet werden. Hier ist zu Ehrlichkeit zu raten, da eine Falschbeantwortung nicht weniger als das Erlöschen des Versicherungsschutzes zur Folge hat, sofern die Versicherung - etwa durch Einschaltung eines Sachverständigen - die Lüge aufdeckt. Zudem ist sogar eine gewisse strafrechtliche Relevanz solcher Falschangaben im Hinblick auf den Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) zu erkennen.
4. Option der Kündigung Zumeist ist es möglich, eine Risikolebensversicherung zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode zu kündigen. Hierauf sollte auch tatsächlich geachtet werden, um nicht einer im Nachhinein unerwünschten, womöglich jahrzehntelangen Bindung ausgesetzt zu sein.