Was zeichnet eine gute Unfallversicherung aus?

  • eine weite und kundenfreundliche Definition des Begriffs Unfall
  • verbraucherfreundliche Formulierung der Pflichten bei der Geltendmachung von Leistungen
  • kundenorientierter Service im Schadenfall
  • eine möglichst hohe Leistung bei Invalidität – durch
    • verbesserte Gliedertaxe
    • berufsspezifische Gliedertaxe (z.B. für Ärzte)
    • Gestaltung der jeweiligen Progression

 

Unsere Empfehlung mit Top-Preis-Leistungsverhältnis ist das Makler-Unfall-Konzept U4 Jubiläumstarif!

U4 Konzept Jubiläumstarif



Erweiterte Unfalldeckung im U4-Jubiläumskonzept

Allgemeines

  • Vergiftungen durch Gase, Dämpfe, Staubwolken, Säuren
  • Rettung von Menschenleben und Sachen sowie deren rechtmäßige Verteidigung
  • Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Tod durch Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren
  • Verschollenheit
  • Unfall in Folge von Bewusstseinsstörungen durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
  • Durch Trunkenheit – beim Lenken eines Kfz bis 1,5 ‰
  • Passives Kriegsrisiko – Frist verlängert auf 14 Tage bzw. einen Monat
  • Lebensmittelvergiftungen
  • Folgen von allgemeinen Vergiftungen durch Aufnahme sonstiger Stoffe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Gesundheitsschädigungen durch Strahlen
  • Röntgenstrahlen
  • Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut
  • Unfall in Folge eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes

Erhöhte Kraftanstrengung

  • Verrenkungen, Zerreißungen, Zerrungen
  • Knochenbrüche
  • Leistenbrüche
  • Bauch- und Unterleibsbrüche
  • Eigenbewegungen
  • Verrenkungen, Zerreißungen, Zerrungen
  • Knochenbrüche
  • Schädigungen von Menisken/Knorpeln

Infektionen

  • Durch Tierbisse einschließlich Infektionsfolgen
  • Durch Insektenstiche und Zeckenbisse
  • Durch plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund und Nase
  • Durch Beschädigung der Haut, sofern mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt ist
  • Infektionskrankheiten – z. B. Borreliose, Cholera, Meningitis, Masern, Mumps, Tollwut, Windpocken etc.

Impfschäden

  • Leistung bei Infektionen bereits ab 1% Invalidität
  • Leistung bei Infektionen für alle versicherten Leistungsarten

Es gelten die Bestimmungen und die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.