Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht ist wichtig, denn dadurch kann der Sparer am Ende der Einzahlung eine einmalige Summe statt einer Rente wählen. Insbesondere wenn es die individuellen Lebensumstände erfordern, ist diese Wahlmöglichkeit von Bedeutung. Zu beachten ist, dass im Falle der einmaligen Kapitalauszahlung die  die Erträge zur  Hälfte steuerpflichtig sind, sofern der Versicherte bei Auszahlung 60 Jahre oder älter ist. Wer unter 60 Jahre ist, ist voll steuerpflichtig. Wichtig ist, bei den Angeboten darauf zu achten, bis wann des Kapitalwahlrecht ausgeübt werden kann. Wer sich für das Kapitalwahlrecht drei Jahre vor Rentenbeginn entscheiden muss, ist deutlich unflexibler, als diejenigen, die sich ein Jahr vorher oder kurz vor Rentenbeginn entscheiden müssen.

 

Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag ein Kapitalwahlrecht beinhaltet. Kostenfreie und unverbindliche Angebote für eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht erhalten Sie, wenn Sie folgendes Formular ausfüllen.

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14 10.02.2012