Überschussbeteiligung

Der Garantiezins ist für Neuverträge ab 2007 auf 2,25% gesenkt worden. Wenn der Versicherer am Kapitalmarkt mehr erwirtschaftet als der Garantiezins, entstehen Überschüsse. Gleiches gilt, wenn der Versicherer weniger Verwaltungskosten hat als kalkuliert oder wenn die Versicherten nicht so alt werden wie nach der zugrunde gelegten Sterbetafel. Für die Ansparphase sind zwei Methoden der Überschussbeteiligung üblich: Verzinsliche Ansammlung und Bonussystem.

Bei der verzinslichen Ansammlung werden die Überschüsse in der Ansparphase auf dem Überschusskonto gutgeschrieben und verzinst. Die Überschüsse werden erst zu Rentenbeginn in eine Rente umgerechnet und erhöhen auch erst dann die garantierte Rente.

Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für die zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Jahr für Jahr erhöht sich so die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Eine zusätzliche Todesfallleistung aus Überschüssen kann allerdings bei der Bonusrentenmethode bei einigen Angeboten ausgeschlossen werden. Angehörige erhalten dann im Falle des Todes des Versicherten weniger Geld, aber für die Rentenerhöhung bleiben mehr Überschüsse.

 

Welches Angebot für Sie individuell passend ist, können Sie kostenfrei und unverbindlich erfahren, indem Sie einfach folgendes Formular ausfüllen.

Ihre Anfrage Private Rentenversicherung:

[Wissenswertes][Riester-Rente][Lebensversicherung beleihen]

16 10.02.2012