STIFTUNG WARENTEST:
"Die Riester-Rente lohnt sich für jeden, der sie kriegen kann." (Ausgabe 05/2006)


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Wer ist förderberechtigt bei der Riester-Rente?

Förderberechtigte der Riester-Rente sind:

 

  • sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte
  • nicht erwerbstätige Ehepartner von geförderten Ehepartnern
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Kindererziehende während der Elternzeit
  • geringfügig Beschäftigte, die den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen
  • Pflichtversicherte Selbstständige (Handwerker, Landwirte, Hebammen, Lehrer, Publizisten, Künstler, Hausgewerbetreibende)
  • Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten
  • Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
  • Behinderte in anerkannten  Werkstätten
  • Pflegepersonen
  • Beschäftigte von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder geistlicher Genossenschaften und Diakonieen, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden
  • NEU: Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, die zusätzlich noch was fürs Alter ansparen wollen

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22 01.09.2010