STIFTUNG WARENTEST:
"Die Riester-Rente lohnt sich für jeden, der sie kriegen kann." (Ausgabe 05/2006)
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Förderberechtigte der Riester-Rente sind:
- sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte
- nicht erwerbstätige Ehepartner von geförderten Ehepartnern
- Beamte, Richter und Soldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Kindererziehende während der Elternzeit
- geringfügig Beschäftigte, die den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen
- Pflichtversicherte Selbstständige (Handwerker, Landwirte, Hebammen, Lehrer, Publizisten, Künstler, Hausgewerbetreibende)
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten
- Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
- Behinderte in anerkannten Werkstätten
- Pflegepersonen
- Beschäftigte von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder geistlicher Genossenschaften und Diakonieen, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden
- NEU: Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, die zusätzlich noch was fürs Alter ansparen wollen