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Die Auszahlung der Riesterrente wird frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr durchgeführt. Grundsätzlich ist eine lebenslange Rentenzahlung vorgesehen, welche voll steuerpflichtig ist. Der Gesetzgeber hat aber ausdrücklich eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von maximal 30% zugelassen.