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Häufige Fehler in der Altersvorsorge
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Beamte gelten grundsätzlich als unmittelbar förderfähig, können somit problemlos einen eigenen Riester Vertrag nach ihren eigenen Anlagezielen und Anlagewünschen aussuchen – wie jeder Angestellte dies auch kann. Beachtet werden sollte unbedingt, dass Beamte keine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge haben und somit die Möglichkeit der Riesterrente unbedingt nutzen sollten. Allerdings muss bei der Riester Rente beachtet werden, dass der Beamte seinem Dienstherren bzw. seiner Besoldungsstelle eine Einverständniserklärung zukommen lässt, welche der Besoldungsstelle folgendes gestattet:
Wird die Einverständniserklärung dem Dienstherren bzw. der Besoldungsstelle NICHT gegeben, so erhält die Zulagenstelle in Berlin nicht die notwendigen Daten übermittelt und somit werden auch die Zulagen nicht auf den Vertrag des Beamten gezahlt.