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Die Förderung der Riester Rente kann aus zwei Teilen bestehen:
Zulagen und Steuerersparnis
Die Zulagen betragen seit dem 01.01.2008:
Grundzulage: EUR 154,00
Kinderzulage: EUR 185,00 (EUR 300,00 für ab 2008 geborene Kinder)
Zu beachten ist, dass die Kinderzulage nur über den Zeitraum gewährt wird, in dem die Familie für die Kinder Kindergeld erhalten. Für den Erhalt der Zulage ist seit dem 01.01.2008 ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich der individuellen Grund- und Kinderzulage/n zu erbringen. Bei anteiliger Zahlung werden die Zulagen entsprechend anteilig gekürzt. Weiter kann der Abschluss eines Riestervertrages Steuervorteile bringen. Das Finanzamt prüft immer, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug (Beiträge bis zu maximal EUR 2.100,00 pro Jahr in eine Riesterrente werden immer zusätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt) höher ist als die Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, so führt dies zu einer über die Zulagen hinausgehenden zusätzlichen Steuerermäßigung.