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"Die Riester-Rente lohnt sich für jeden, der sie kriegen kann." (Ausgabe 05/2006)


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Private Rentenversicherung
15.07.09 22:19
Alter: 1 yrs





Die Private Rentenversicherung kann die Altersversorgung sehr gut ergänzen. Sie kann als fondsgebundenes, klassisches oder auch hybrid Konzept eingerichtet werden. Im Vergleich zu Fondssparplänen kann die private Rentenversicherung als fondsgebundene private Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen sogar etwas vorteilhafter sein.

 

Zu beachten ist, dass die private Rentenversicherung (3. Schicht) aus dem Nettoeinkommen bezahlt wird. Sie ist bis zum Renteneintrittsalter im Prinzip ein Sparvertrag. Der Versicherungscharakter ergibt sich aus der Rentenbezugszeit, denn die Rente wird LEBENSLANG gezahlt, d.h. je länger der Rentenbezieher lebt, desto vorteilhafter ist die Rentenversicherung für ihn. Weiter wird die private Rentenversicherung nicht voll nachgelagert versteuert, sondern unterliegt der Ertragsanteilsbesteuerung. wenn die private Rentenversicherung länger als 12 Jahre und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr lief. Bei Kapitalwahl sind nur 50% der Erträge (=Auszahlungsbetrag abzgl. Sparbeitrag ohne Berücksichtigung von Zusatzversicherung) steuerpflichtig. Somit sind beispielsweise bei einem 65 jährigen 18% der Rente steuerpflichtig.

 

Somit kann die private Rentenversicherung eine weitere Möglichkeit darstellen – neben der Riester Rente oder auch der Basisrente/ Rürup Rente – die Altersvorsorge zu verbessern, Sie ergänzt unter steuerlichen Gesichtspunkten auch sehr sinnvoll die Riester Rente und Rürup Rente (diese werden nachgelagert voll versteuert) aufgrund der Ertragsanteilsbesteuerung.

 







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17 02.09.2010