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Fragen und Antworten zur Riester Rente: Wohn-Riester 21.07.09 14:19 Alter: 233 days
Eigenheimrente – Was ist darunter zu verstehen? Bis Ende 2007 gab es eine „Riester-Förderung“ nur für bestimmte Produkte von Lebensversicherungen, Fondsgesellschaften oder Banken (Banksparpläne). Mit dem Eigenheimrentengesetz wird selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert. Damit können grundsätzlich auch Einzahlungen auf Bausparverträge gefördert werden.
Wohn-Riester – Betrifft dies einen anderen Sachverhalt? Wohn-Riester ist lediglich eine andere Bezeichnung für die neue Eigenheimrente.
Ab wann gilt das Gesetz? Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008.
Wieviel Förderung kann man mit der Eigenheimrente ab 2008 erhalten? Grundzulage: jährlich bis zu 154 EUR Kinderzulage: jährlich bis zu 185 EUR für ab 2008 geborene Kinder jährlich bis zu 300 EUR Wichtig: Der Anspruch auf Zulage ist unabhängig vom Einkommen.
Was hat es mit dem sog. „Berufseinsteiger-Bonus“ auf sich? Für Personen, die das 25. Lebensjahr bei Vertragsabschluss noch nicht vollendet haben, wird ein einmaliger „Berufseinsteiger-Bonus“ von 200 EUR gezahlt. Dieser wird automatisch bei Beantragung der Altersvorsorge-Zulage gewährt. Es erfolgt allerdings eine anteilige Kürzung, wenn nicht der erforderliche Mindesteigenbetrag eingezahlt wird. Der gekürzte Bonus kann in späteren Jahren nicht nachgeholt werden.
Wie hoch müssen die Einzahlungen sein, um die volle Förderungen zu erhalten? 4 % des versicherungspflichtigen Einkommens (Vorjahresbrutto), maximal 2.100 EUR pro Jahr Wer weniger einzahlt, bekommt entsprechend gekürzte Zulagen. Dies gilt auch analog für mittelbar zulageberechtigte Ehepartner.
Gibt es einen Mindest-Eigenbetrag? Als Sockelbetrag sind jährlich 60 EUR zu leisten. Dabei gilt zusätzlich: Ist der Sockelbetrag höher als der Mindesteigenbeitrag (4% des versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens), so ist der Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag zu leisten.
Wie werden Tilgungsleistungen gefördert? Die Tilgungsleistungen (ohne Zinsanteil) für zertifizierte Immobilienkredite werden steuerlich gleichrangig wie Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden dabei zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt. Begünstigt werden auch Bausparverträge. Der Anleger kann somit – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – steuerlich begünstigt ansparen und anschließend (nach Zuteilung) tilgen. Wichtig: Für die Gewährung der Altersvorsorgezulagen (und Sonderausgaben) gelten die gleichen Voraussetzungen wie im Übrigen.
Wer ist förderberechtigt? Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen: Dies sind Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis Auszubildende Rentenversicherungspflichtige Selbständige (z.B. Handwerker) Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre) Wehr-und Zivildienstleistende Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und Landwirte Beamte, Richter, Berufssoldaten Bezieher von Arbeitslosengeld I und II. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (neu ab 2008) Wichtig: Zusätzlich können Ehepartner von förderberechtigten Personen zum förderberechtigten Personenkreis gehören, auch wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind (Stichwort: Mittelbar zulageberechtigte Personen)
Wer ist nicht förderberechtigt? freiwillig Rentenversicherte geringfügig entlohnt Beschäftigte (400-Euro-Job), die nicht auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben Pflichtversicherte berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und in einigen Ländern auch (Bau)- Ingenieure Selbständige, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen Sozialhilfeempfänger
Bis zu welchem Alter gibt es Kinderzulagen? Die Zahlung von Kinderzulagen richtet sich immer nach dem Kindergeld. Dabei gilt folgender Grundsatz: Solange Kinder kindergeldberechtigt sind, besteht auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Gewährung der Kinderzulagen.
Ist die Kinderzulage abhängig vom Einkommen des Kindes? Ja. Wegen der Abhängigkeit der Kinderzulage vom Kindergeldanspruch entfällt der Anspruch auf die Kinderzulage bei einem Einkommen des Kindes von 7.680 EUR im Jahr.
Kann bei mehreren Kindern eine Kinderzulage z.B. dem Vertrag der Mutter, die andere Kinderzulage dem Vertrag des Vaters zugeordnet werden? Ja. Die Eltern können für jedes einzelne Kind jährlich beantragen, wenn die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Wird kein Antrag gestellt, erhält die Mutter die Kinderzulage
Welche Behörde ist für die Zulagengewährung zuständig? Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 10868 Berlin
Wie wird die Wohn-Riester Zulage beantragt ? Bereits bei Eröffnung des zertifizierten Bausparkontos wird ein sogenannter „Dauerzulagenantrag“ vom Kunden unterschrieben und bei der Bausparkasse eingereicht. Alle weiteren Formalien werden von der Bausparkasse erledigt. Achtung: Details, die sich auf den Zulageanspruch beziehen (Wegfall eines Kindes, Geburt eines Kindes, etc.) müssen vom Kunden an die Bausparkasse gemeldet werden.
Gehen die Riester-Förderungen auf das Bausparkonto? Wann und wie? Ist eine Beantragung notwendig? Bei wem? Der Zulageantrag wird von der Bausparkasse an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgeleistungen weiter geleitet. Diese ermittelt aufgrund der ihr übermittelten Daten den jeweiligen Zulageanspruch und die exakte Zulagenhöhe. Sie veranlaßt die Auszahlungen an die Bausparkasse, die die Zulage dann dem Bausparkonto gut schreibt.
Wie funktioniert die Dauer-Zulagenbeantragung? Was passiert bei sich ändernden Einkommen? Alle Anbieter empfehlen, einen sog. Dauerzulageantrag zu stellen. Damit gehen keine Förderansprüche verloren. Bei steigendem Einkommen sollte die Einzahlung erhöht werden, damit die volle Zulage gezahlt werden kann. Bei sinkendem Einkommen entsteht kein Fördernachteil, wenn die Zahlung nicht verändert wird.
Kann man auf die Beantragung der Riester-Zulage verzichten, um dann in den Genuss eines höheren Steuervorteils zu kommen? Nein. Nur wenn ein Zulageantrag gestellt wurde, prüft das Finanzamt im Rahmen der sog. Günstigerprüfung auch die Höhe eines (zusätzlichen) Sonderausgabenabzuges. Bei der Berechnung der zusätzlichen Steuerersparnis wird im Übrigen nicht die tatsächlich gezahlte Zulage von dem gesamten Steuervorteil abgezogen, sondern der Wert, der dem Zulageberechtigen zusteht. Es kommt somit allein auf den Zulagenanspruch an.
Erhalten Alleinerziehende bei der Riester-Rente eine Kinderzulage? Ja, sofern der/die Alleinerziehende zum förderfähigen Personenkreis gehört (siehe oben)
Kann man die Beträge zu Riester-Produkten splitten? Der Abschluss von mehr als einem Altersvorsorgevertrag bedeutet kein größeres Fördervolumen. Im Rahmen des Zulageanspruchs sind jedoch Beiträge für insgesamt zwei Altersvorsorgeverträge begünstigt. Bei der zusätzlichen steuerlichen Förderung durch einen Sonderausgabenabzug können Altersvorsorgebeiträge auch für mehr als zwei Verträge berücksichtigt werden. In der Addition gelten jeweils die Höchstbeträge. Die Zulage wird anteilig in das jeweilige Produkt gezahlt. Ausnahme: Personen mit einer abgeleiteten Förderberechtigung als Ehegatte (mittelbare Zulageberechtigung) können nur einen Vertrag fördern lassen. Es wird dabei der Vertrag gefördert, für den zuerst die Zulage beantragt wurde.
Kann ein Ehepartner, der geringfügig und versicherungsfrei (400-Euro-Job) beschäftigt ist, Wohn-Riester-Förderung beanspruchen? a) Ist der Ehemann selbst unmittelbar förderberechtigt und schließt einen Riester-Vertrag ab, hat die Ehefrau einen abgeleiteten Förderanspruch auf ihrem eigenen Riester-Vertrag; ansonsten gilt: b) Der Ehepartner muss sich bei der Sozialversicherung anmelden lassen und der Arbeitgeber sowie er selbst Versicherungsbeiträge abführen.
Erhält ein Ehepartner eine Wohn-Riester-Förderung, wenn er bei dem selbständigen Ehepartner angestellt ist? Ja. Als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist er förderberechtigt.
Was ist ein mittelbarer Zulageanspruch? Ehepartner von förderberechtigten Personen gehören zum förderberechtigten Personenkreis, auch wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind
Ist der mittelbare Zulageanspruch auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften möglich? Nein. Die abgeleitete Förderung ist steuerrechtlich vom Bestand einer Ehe abhängig.
Können Bezieher von Altersrenten auch die Riester-Zulage beantragen? Nein, da in diesem Fall keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Ausnahme: Ein Anspruch besteht allerdings, sofern dies über den pflichtversicherten Ehegatten abgeleitet werden kann (Mittelbarer Zulageanspruch).
Können auch Studenten von der Riester-Förderung profitieren? Nur dann, wenn sie durch einen Nebenjob sozialversicherungspflichtige Einkünfte erzielen, d. h. ein Entgelt erhalten, welches höher ist als 400 Euro.
Lohnt sich die Riester-Förderung auch für „Besserverdiener“? Ja. Die Zulagen spielen hier zwar eine eher untergeordnete Rolle, weil sie im Verhältnis zum Eigenbeitrag relativ klein sein können, aber durch den Sonderausgabenabzug kann sich gerade für höhere Einkommen eine attraktive Steuerersparnis ergeben.
Kann ich auf einen Wohn-Riester-Bausparvertrag zusätzlich zur Riesterförderung auch Wohnungsbauprämie beantragen? Davon ist dringend abzuraten, weil: bis zu einem Einzahlungsbetrag von 2.100 EUR keine Wohnungsbauprämie beantragt werden kann, auch wenn für die volle Gewährung der Altersvorsorgezulage ein geringerer Betrag ausreichen würde. die unterschiedlichen Förderwege und der jeweils zweijährige Anspruch auf Geltendmachung den Weg der Zulagegewährung unnötig kompliziert machen.
Ist die Zulage oder der Sonderausgabenabzug besser? Diese Entscheidung muß der Bausparer nicht selbst treffen. Das Finanzamt prüft, ob neben der gewährten Zulage aufgrund der persönlichen Einkommensverhältnisse auch ein steuerlicher Vorteil aufgrund des Sonderausgabenabzugs in Frage kommt. Ist die Zulage höher als der Sonderausgabenabzug, wird nur die Zulage gewährt. Ergibt die Prüfung des Finanzamtes, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, so wird bei der Einkommensteuerveranlagung der über die Zulage hinausgehende Betrag festgestellt und im Steuerbescheid ausgewiesen.
Wofür kann ich die Eigenheim Förderung einsetzen? Voraussetzung ist immer, dass alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Die Immobilie befindet sich im Inland Die Immobilie wurde nach dem 31.12.2007 gekauft bzw. gebaut Die Immobilie wird selbst genutzt. Das angesparte Kapital kann für diesen Zweck oder den Erwerb von weiteren Anteilen an Wohnungsgenossenschaften eingesetzt werden. Zusätzlich ist zu Beginn der Auszahlungsphase (Renteneintritt) die – einmalige – Verwendung zur Entschuldung möglich.
Förderung für Immobilien, die nach dem 31.12.2007 erworben wurden: Welcher Termin zählt bei Neubau? Diese Frage ist derzeitig noch nicht eindeutig geklärt. Bei Analogie zur seinerzeitigen Regelung bei der Eigenheimzulage würde gelten: Anschaffung ist der Termin, an dem Lasten, Nutzen und Gefahren auf den Käufer übergehen (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums). Dieser Termin ist üblicherweise im Kaufvertrag genannt (gleichzeitig auch als Termin für die Kaufpreisfälligkeit). Bei Neubauten ist der Zeitpunkt der Herstellung entscheidend, der nach 2007 liegen muß. Eine Wohnung / Haus ist danach fertig gestellt, sobald die Wohnung nach Abschluss der wesentlichen Bauarbeiten bewohnbar ist. Der Zeitpunkt der Abnahme ist nicht entscheidend.
Anbauten nach 2007 Der Gesetzgeber fördert den Bau/Erwerb von selbstgenutzten Immobilien. Ein Anbau stellt allerdings nur eine Erweiterung einer selbstgenutzten Immobilie dar und ist daher nicht förderfähig.
Was passiert, wenn das geförderte Objekt verkauft wird? Bei Verkauf der geförderten Immobilie, muss entweder a) innerhalb von vier Jahren in ein neues Objekt investiert werden oder b) die geförderte Summe in einen neuen „Riester-Vertrag überführt werden. Andernfalls müssen die bereits gewährten – und ggf. bereits auf dem Bausparkonto verbuchten – Fördergelder zurückgezahlt werden
Kann mit der Eigenheimrente nur eine selbstgenutzte Immobilien gefördert werden? Eine wesentliche Voraussetzung für die Wohn-Riester-Förderung ist, dass die Immobilie vom Erwerber selbst bewohnt wird. Eine Vermietung des Wohnraums ist nicht möglich. Damit bleiben Mehrfamilienhäuser und vermietbare Eigentumswohnungen von der Förderung ausgeschlossen. Ferienimmobilien werden ebenfalls nicht gefördert.
Sind Modernisierungsmaßnahmen förderfähig? Nein, Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen werden nicht gefördert.
Ist später die Umschuldung eines Hauses möglich, dass vor 2008 erworben wurde? Die Beantwortung dieser Frage ist derzeit nicht eindeutig möglich. Die ersten Publikationen gingen davon aus, dass bei Umschuldung das Objekt auch vor 2008 gekauft / gebaut worden sein kann. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hält die Umschuldung einer vor dem 01.01.2008 angeschafften Immobilie derzeit für unzulässig.
Was ist mit der Riester-Förderung, wenn das Wohneigentum später nicht realisiert wird? Dies ist kein Problem. Bei Renteneintritt wird das Bausparguthaben in eine Rentenversicherung oder einen Auszahlplan – analog den „Riester- Altanbietern“ – umgewandelt.
Muss ich die Eigenheim-Rente versteuern? Die Beitragszahlungen und Förderungen sind in der Sparphase steuerfrei. Sie müssen allerdings – wie bei allen „Riester-Verträgen“ – ab dem Renteneintritt versteuert werden. Vielfach ist dies jedoch günstiger, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand regelmäßig deutlich unter dem Steuersatz zur Zeit der aktiven Berufstätigkeit liegt.
Welche Beträge werden zur Besteuerung herangezogen? Bei der Eigenheimrente fließt keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Zur steuerlichen Gleichstellung werden deswegen der aus dem Guthaben eines Riester-Vertrages entnommene Guthabenbetrag (Bausparguthaben) und die geförderten Tilgungsbeiträge und die gewährten Zulagen auf einem sog. "Wohnförderkonto" erfasst und bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 2 % jährlich verzinst. Die so entstandene Summe ist Grundlage für die Besteuerung.
Wie wird die zu versteuernde Eigenheimrente berechnet? Auf den auf dem „Wohnförderkonto“ angesammelten Gesamtbetrag zahlt der Förderberechtigte bei Renteneintritt Steuern. Dabei kann er zwischen zwei Varianten wählen: Variante 1: Er zahlt die Steuern zum jeweils individuellen Steuersatz auf den gesamten Betrag, der sich auf dem Wohnförderkonto angesammelt hat und erhält darauf einen Sofortrabatt von 30 Prozent. Variante 2: Er zahlt die Steuern in monatlichen Raten bis zu seinem 85. Lebensjahr. Die monatliche Rate ergibt sich dabei aus der auf dem Wohnförderkonto angesammelten Betrag geteilt durch die Monate, die bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres verbleiben. Beispiel: Renteneintritt mit 67 Jahren. Es verbleiben bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres 18 Jahre oder 216 Monate. Zur Ermittlung der monatlichen Rate würde daher der auf dem Wohnförderkonto angesammelte Betrag durch 216 geteilt. Kann der – später zu versteuernde – Betrag aus dem
Wohnförderkonto positiv beeinflusst werden? Grundsätzlich ja, da das Wohnförderkonto durch Zahlungen auf den eigenen Altervorsorge-Vertrag gemindert werden kann. Allerdings müssen die Zahlungen nach anderen steuerlichen Vorschriften gleichwohl nachgelagert versteuert werden, so dass dies nicht empfohlen werden kann.
Was passiert mit der Steuerschuld aus dem Wohnförderkonto beim Tod des Kunden? Hier ist zu unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt der Kunde verstorben ist. Tod vor Renteneintritt: Grundsatz: Dem Erblasser werden die Beträge auf dem Wohnförderkonto zwecks Besteuerung zugerechnet. Sie erhöhen somit faktisch das Erbe im Hinblick auf eine evtl. anfallende Erbschaftssteuer. Eine Rückforderung der Altersvorsorgezulagen und festgestellten Steuervorteilen erfolgt nicht. Ausnahme – Überlebender Ehepartner ist Erbe: Die Auszahlung kann auf einen „riester-geförderten“ Ehegattenvertrag erfolgen. Dann erfolgt eine nachgelagerte Versteuerung nach den üblichen Regeln. Tod nach Renteneintritt: Hatte sich der Verstorbene für eine Einmalbesteuerung bei Renteneintritt entschieden, erfolgt keine Besteuerung des 30%igen Nachlasses. Bei Wahl der sukzessiven Versteuerung werden die noch nicht versteuerten Beträge in einer Summe versteuert.
Wird zur Finanzierung eingesetztes Riester-Vermögen als Eigenkapital anerkannt? Ja, das auf einem bestehenden Riester-Vertrag bereits vorhandene Guthaben wird als Eigenkapital anerkannt. Dies gilt aus rechtlichen Gründen natürlich nicht für erwartete künftige Zahlungen (incl. Zulagen), da noch nicht konkret.
Sind KFW-Darlehen „Wohn-Riester-fähig“? Nein, KFW-Darlehen sind nicht förderfähig
Ist das Riester-Darlehen zu einem bestimmten Termin zurückzuzahlen? Ja, spätestens bei Renteneintritt.
Wann beginnt der Renteneintritt? Das Gesetz läßt einen Beginn zwischen dem 60. und dem 68. Lebensjahr zu. Der konkrete Renteneintritt hängt vom individuellen Lebensumständen des Einzelnen ab
Gibt es ein Höchsteintrittsalter und wie hoch ist dieses? Nein, allerdings gilt, dass die Tilgungsleistungen bis zum Renteneintritt zurückgezahlt sein müssen. Hieraus ergeben sich im Einzelfall Einschränkungen, über die allerdings im Beratungsgespräch individuell und ausführlich informiert werden.
Kann bei Ehepaaren ein gemeinsamer Riester-Vertrag abgeschlossen werden? Nein. Jeder Zulagenberechtigte muss einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt analog für Darlehensverträge
Teilung ist bei Wohn-Riesterbauverträgen nicht möglich. Wie wird dann eine nach dem Gesetz mögliche Entnahme von bis zu 75% dargestellt? Bauspartechnisch ist dies nicht darstellbar. Die Entnahme erfolgt entweder im Rahmen der Zuteilung oder nach Vertragskündigung. Dabei müssen 100 % entnommen werden.
Ist der Riester-Vertrag pfändungssicher? Hinsichtlich des Pfändungsschutzes von Riester-Verträgen ist zwischen dem angesparten Altersvorsorgevermögen und den Leistungen im Rentenbezug zu differenzieren: Das Altersvorsorgevermögen ist nicht übertragbar und damit geschützt. Altersvorsorgevermögen ist das angesammelte Kapital, soweit es der steuerlichen Förderung unterliegt sowie die daraus erzielten Erträge. Ebenfalls geschützt sind die laufenden Altersvorsorgebeiträge sowie der Anspruch auf die staatliche Zulage. Kapital, welches nicht auf der staatlichen Förderung beruht sowie überzahlte Beiträge zu Riester-Verträgen sind nicht vor einer Pfändung geschützt. Die in der Auszahlungsphase an den Vertragsinhaber zu leistenden Beträge unterliegen nicht dem Pfändungsschutz nach § 97 EStG.
Was passiert bei Abtretung des Bausparvertrages an eine Bank? Eine Abtretung von gefördertem Altersvorsorgevermögen ist ausgeschlossen. Deswegen wir die Bausparkasse einer Abtretung regelmäßig nicht zustimmen; dies gilt auch für die nicht geförderten Beiträge. Soll der Bausparvertrag gleichwohl abgetreten werden, ist dies eine schädliche Verwendung. Evtl. gewährte Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
Ich habe bereits einen Riester-Vertrag. Kann ich auf ein Produkt mit Eigenheimrente umsteigen? Die auf einem bisherigen „Riester-Vertrag“ angesparte Summe kann nach Abschluss des Kaufvertrags grundsätzlich dort entnommen und vollständig zur Finanzierung des neuen Wohneigentums eingesetzt werden. Aber: Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung. Danach gilt: Riester-Sparer, die bis 31.12.2009 Guthaben aus einem solchen Vertrag entnehmen wollen, müssen mindestens 10.000 € entnehmen. Ist ein solcher Betrag nicht verfügbar, kann eine Entnahme zunächst nicht erfolgen. Ab 2010 ist eine Entnahme uneingeschränkt möglich, sofern das gesamte Guthaben oder Teile davon bis zu 75 % entnommen werden.
Einzahlungen über 2.100 EUR sind abgeltungssteuerfrei. Was ist mit diesen Beträgen steuermäßig bei Eintritt ins Rentenalter? Die auf diese Beträge entfallenden Guthabenzinsen werden bei Renteneintritt versteuert, allerdings ohne die Möglichkeit des 30%-igen Nachlasses oder einer monatlichen Aufteilung bis zum 85. Lebensjahr.
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