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"Die Riester-Rente lohnt sich für jeden, der sie kriegen kann." (Ausgabe 05/2006)


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Riester Rente Selbständige

Selbständige kommen leider nicht unmittelbar in den Genuss der Riesterförderung. Die Riesterrente ist grundsätzlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Beamte konzipiert, allerdings sind auch weitere Personengruppen unmittelbar förderfähig (Wehr- oder Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, Empfänger von Vorruhestandsgeld sowie von Kranken-, Verletzten- und Versorgungkrankengeld odr Übergangsgeld, Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben).

Ausnahmen stellen auch beispielsweise selbständige Designer oder Grafiker, welche in der KSK Mitglied sind, dar. Auch Freiberufler sind in der Regel nicht unmittelbar förderfähig, da sie häufig Mitglieder in Versorgungswerken sind, wie z.B. Ärzte, Steuerberater oder auch Architekten. Haben diese sich aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen – was meist der Fall ist – so sind sie nicht unmittelbar förderberechtigt.

Allerdings können Selbständige mittelbar förderberechtigt sein, wenn der Ehepartner in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht oder auch Beamter ist. Somit erhält der Selbständige über den Ehegatten einen eigenen Riestervertrag. Voraussetzung ist allerdings auch, dass der Ehegatte einen eigenen Riestervertrag hat.

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10 02.09.2010