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Wichtig ist es bei der Riester Rente die Steuerklärung korrekt auszufüllen. Hierzu erhält der Steuerpflichtige ein gesondertes Formular (Anlage AV). Da die Beiträge zur Riester Rente Sonderausgaben nach § 10a EStG darstellen (sogenannte Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben) können diese Beiträge zu den weiteren Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden und werden immer berücksichtigt, woraus bei entsprechenden Steuerbelastungen eine durchaus ansehnliche Steuererstattung resultieren kann. Die Gesellschaft, bei welcher der Riester Vertrag besteht, sendet im März/ April eines jeden Jahres eine Mitteilung über die gezahlten Beiträge, welche der Anlage AV beigefügt werden müssen (Vergleiche Zeile 18 – Anlage AV – Stand VAZ 2007).
Weitere Informationen zur Steuererklärung und Riester Rente gibt es hier.