ALTERSVORSORGE
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Finanzierung - Baufinanzierung
Ungesicherte (unbesicherte) Kredite
SERVICE
Studenten können nur einen Riestervertrag abschließen und daraus die Zulage erhalten, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Beamte sind. Ansonsten erhält ein Student keine unmittelbare Förderung, es sei denn sie gehören einer dieser Personengruppen an:
Da Studenten regelmäßig keine der o.a. Personengruppen angehören, sind sie auch nicht unmittelbar förderfähig.
Allerdings können Studenten mittelbar förderberechtigt sein, wenn der Ehepartner in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, Beamter ist oder einer zu einer der o.a. Personengruppen gehört. Somit erhält der Student über den Ehegatten einen eigenen Riestervertrag. Voraussetzung ist allerdings auch, dass der Ehegatte einen eigenen Riestervertrag hat.