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Nach §10a EStG stellen die Beiträge zur Riester Rente Sonderausgaben dar. Diese Sonderausgaben werden in der Anlage AV in der Steuererklärung angegeben. Und je nach individueller Steuerbelastung erhält man eine attraktive Steuererstattung. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt ab 2008 2.100 Euro, wobei es keinen eigenständigen Sonderausgabenabzug für mittelbar Zulagenberechtigte gibt.