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Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern profitieren vor allem von der Zulagenförderung. Besserverdienende profitieren zusätzlich von den geldwerten Steuervorteilen, weil sie ihren gesamten Vorsorgeaufwand bis zum jeweils förderfähigen Höchstbetrag (2006 und 2007: 1.575 Euro; ab 2008: 2.100 Euro) als Sonderausgaben von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können.
Das Finanzamt macht automatisch eine Günstigerprüfung: Sind Zulage oder Sonderausgabenabzug günstiger? Wenn der Steuerfreibetrag attraktiver ist, dann wird die über die Zulagen hinausgehende Steuerersparnis vom Finanzamt erstattet.
Im Vergleich dazu muss bei ungeförderten Vorsorgeformen das Einkommen erst versteuert werden, bevor es zum Vermögensaufbau verwendet werden kann. Zusätzlich sind die in der Ansparzeit erzielten Kapitalerträge komplett steuerfrei, auch wenn der Sparer über die Förderhöchstbeträge hinaus spart. Die Riester-Rente muss erst im Alter versteuert werden, dann aber voll. Allerdings liegt im Alter das Einkommen meist niedriger als in der Erwerbsphase, deswegen fällt bei vielen die Steuerbelastung niedriger aus.