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Häufige Fehler in der Altersvorsorge
News
Der Staat zahlt jährlich die Zulagen in den Vertrag ein.
Die vollen Zulagen erhalten nur die Sparer, die ab 2008 vier Prozent ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres minus Zulage selbst einzahlen.
Geringverdiener müssen mindestens € 60,- einzahlen.
Ab 2008 werden nicht mehr als € 2.100,- aus Eigenleistung und Zulage gefördert.
Die Zulagen zur Riester Rente erhält der Sparer allerdings nicht automatisch nach Vertragsabschluss.
Die Zulagen müssen extra beantragt werden. Das Formular zum Zulagen-Antrag bekommt man vom Anbieter zugeschickt.
Seit 2005 muss der Zulagenantrag nur einmal gestellt werden. In den folgenden Jahren beantragt der Anbieter dann automatisch die Zulagen.
Spätestens nach zwei Jahren müssen die Zulagen beantragt werden, sonst verfallen sie.