ALTERSVORSORGE
Englische Lebensversicherungen
Immobilie (Wohn-Riester)
Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
VERSICHERUNGEN
Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
FINANZEN
Finanzierung - Baufinanzierung
Ungesicherte (unbesicherte) Kredite
SERVICE
Häufige Fehler in der Altersvorsorge
News
Durch das Jahressteuergesetz 2007 erhält die Rürup-Rente (Basis-Rente) eine deutlich höhere steuerliche Förderung als bisher. Im Jahr 2006 sind die Beiträge zur Rürup-Rente zu 62% als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Dabei werden bei Ledigen Beiträge bis maximal 20.000 Euro und bei Verheirateten bis 40.000 Euro berücksichtigt. In diesen Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken berücksichtigt. Jedes Jahr steigt der steuerliche Förderanteil um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2007 können schon 64 Prozent der Beiträge steuermindernd angerechnet werden, bis dann ab 2025 der gesamte Beitrag steuerlich geltend gemacht werden kann.