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Die Rürup-Rente oder Basis-Rente ist der gesetzlichen Rente vergleichbar. Im Alter wird eine lebenslange Rente gezahlt, deren Besteuerungsanteil dem der gesetzlichen Rente entspricht. Das Rürup-Guthaben darf nicht beliehen oder abgetreten werden. Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert, indem die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Die Rürup-Rente kann frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt werden.