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In dem Vertrag zur Rürup-Rente kann eine Hinterbliebenenversorgung integriert werden. Dabei dürfen Ehepartner und Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, begünstigt werden. Allerdings wird das angesparte Kapital nicht auf einmal ausgezahlt, sondern in Form einer regelmäßigen Rente. Dabei dürfen die Kinder solange die Rente beziehen, wie man für sie auch Kindergeld erhält, also höchstens bis zum Ende ihrer Ausbildung. Zu beachten ist, dass die steuerlich geförderten Beiträge bis maximal 49 Prozent in eine solche Zusatzversicherung investiert werden dürften.