Steuern und Rürup-Rente

Im Alter wird die Rürup-Rente nach demselben Besteuerungsanteil wie die gesetzliche Renten besteuert. Für Rentner, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind, liegt der Besteuerungsanteil bei 50 Prozent. Rentner, die 2006 neu in den Ruhestand gegangen sind, müssen 52 Prozent, und Rentner, die 2007 in Rente gehen, müssen 54 Prozent der Rente versteuern. Bis zum Jahr 2020 erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozentpunkte und dann bis 2040 um jährlich ein Prozentpunkt. Im Jahr 2040 muss dann die Rürup-Rente zu 100 Prozent versteuert werden. Der Besteuerungsanteil für die Rentner bleibt für jeden einzelnen konstant, entscheidend ist der Besteuerungsanteil im Jahr des Rentenbeginns. Problematisch wird es für die Jungen und Mittelaltern werden, weil diese teilweise doppelt besteuert werden. Neben den Selbstständigen ist die Rürup-Rente auch für ältere Arbeitnehmer oder wohlhabende Senioren aufgrund des vergleichsweise geringen Besteuerungsanteils sehr überlegenswert.

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00 02.09.2010