Besteuerung von Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes unterliegen weiterhin der
Ertragsanteilsbesteuerung, soweit die Zusatzrenten von der VBL oder vergleichbaren
Einrichtungen umlagefinanziert sind.

 

Die Höhe des Ertragsanteils ist wie bisher abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente. Die Änderung durch das Alterseinkünftegesetz beschränkt sich darauf, dass die Ertragsanteile ab dem Jahr 2005 gesenkt wurden.

 

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15 10.02.2012