Besteuerungsverfahren im Ruhestand

Ab dem Jahr 2005 wird sich aufgrund der vielfältigen Änderungen auch im Bereich des Besteuerungsverfahrens im Ruhestand einiges ändern.

 

Die Träger der Rentenversicherungen melden nun allen Rentenleistungen mittels einer so genannten Rentenbezugsmitteilung an eine zentrale Stelle (ehemals ZfA: Zentrale Stelle für Altersvorsorgevermögen).

 

Diese zentrale Stelle fasst alle Leistungen für den einzelnen Steuerpflichtigen zusammen und meldet die Ergebnisse dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen.

 

Wer eine Rentenzahlung aus einem privaten Versicherungsvertrag bisher in der Einkommenssteuer nicht angegeben hat, kann gewiss sein, dass das Finanzamt von solchen Rentenleistungen erfährt und bei Ihnen nachfragt. Hier sollte dringend ein Steuerberater aufgesucht werden.

 

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18 09.02.2012